Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger
- • mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Mindestalter: |
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17) |
Vorraussetzungen: |
Vorbesitz der Klasse B |
Befristung: |
Klasse BE ist unbefristet gültig |
Einschluss: |
- |
Hinweise: |
Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich. |
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger
- • mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Mindestalter: |
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17) |
Vorraussetzungen: |
- |
Befristung: |
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig |
Einschluss: |
- |
Hinweise: |
Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer. |
Informationen von tuev-nord.de, 30.08.2016
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